Opfervertretung
OPFERVERTRETUNG
Sie sind Opfer einer Straftat und wissen nicht was Sie unternehmen können? Diese gefühlte Hilflosigkeit ist normal und kann durch eine kompetente und einfühlsame Beratung der Kanzlei Lübben überwunden werden. Es erfordert Mut, nach einer Straftat die Entscheidung zu treffen, im Rahmen der Möglichkeiten unseres Rechtssystems für die eigenen Rechte aktiv zu werden – Bei uns werden Sie diesen Mut finden, und die Einzelheiten zu folgenden Möglichkeiten erfahren :
- Erstattung einer Strafanzeige
- Stellen eines Strafantrages
- Beantragen der Akteneinsicht
- Beiordnung eines Beistandes im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
- die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld ( auch im Strafverfahren)
- sowie Ihre Möglichkeit Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen
Auch sind die Voraussetzungen eines Annäherungsverbotes nach dem Gewaltschutzgesetz zu prüfen, oder es ergeben sich Folgen im Bereich des Familienrechts, die zu betrachten sind.
Sehr oft sehen Opfer von Straftaten eine Mauer aus Hindernissen vor dem Eintreten für ihre Rachte oder dem Erlangen von Gerechtigkeit. Genau dafür gibt es Rechtsanwälte, die sich im Opferrecht auskennen und Stück für Stück die Steine entfernen, die Ihren Zielen und Hoffnungen im Weg stehen.
Dabei gilt es Sie stark zu machen und mit Ihnen gemeinsam durch das Strafverfahren zu gehen. Sie sind nicht allein !
In der Kanzlei Lübben helfen wir Ihnen, wieder selbst die Kontrolle über die Situation zu gewinnen – denn nur das Gestalten eigener Entscheidungen und das Voranschreiten auf einem eigenen Weg vorwärts besiegt letztendlich die Hilflosigkeit und Machtlosigkeit, mit der man sich sehr oft konfrontiert sieht. Man kann den Eindruck gewinnen, nur die Täter seien angemessen vertreten und in ihren Rechten bestärkt und gewürdigt – weil sie scheinbar aus der Position des Stärkeren heraus agieren können.
Mit diesem Eindruck werden wir Sie nicht zurücklassen, denn das Deutsche Rechtssystem bietet auch den Opfern eine Vielzahl an Möglichkeiten der Gestaltung, um die Folgen des begangenen Unrechts zu lindern und zu verarbeiten – oder um aktiv nach Gerechtigkeit zu streben und nicht passiv als „Spielball der Mühlen der Gerechtigkeit“ einfach nur ein Teil des Verfahrens zu sein.