Verkehrsrecht

VERKEHRSRECHT

Sie sind Beteiligte/-r an einem Verkehrsunfall?

Der Gegner erkennt die Haftung nicht an oder der gegnerische Haftpflichtversicherer weigert sich zu zahlen? Dann prüft die Kanzlei Lübben kompetent Ihre Rechte und unterstützt Sie engagiert dabei Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein langwieriger gerichtlicher Rechtsstreit sollte hierbei wenn möglich vermieden werden. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, so vertritt die Kanzlei Lübben Ihre Interessen selbstverständlich genauso engagiert und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen – auch vor Gericht.

 

Häufige Streitpunkte bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen sind die von der Gegenseite eingewandte Mithaftung und oft auch die Angemessenheit von zu erstattenden Mietwagenkosten. In jedem Fall wird der Gesamtvorgang in der Kanzlei Lübben in allen Teilaspekten beleuchtet und Ihre Ansprüche geltend gemacht. Eine Abtretungserklärung gegenüber Ihrer Werkstatt sollte wenn möglich erst nach einer anwaltlichen Beratung erfolgen, am besten anhand der folgenden Unterlagen:

  • Unfallskizze
  • kurze, stichwortartige Ablaufbeschreibung der Unfalls
  • Informationen zur eigenen und gegnerischen Versicherung
  • Kfz – Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Sachverständigengutachten (falls vorhanden)
  • Tagebuchnummer der Polizei (falls polizeilich aufgenommen)
  • ärztliche Atteste und Informationen zu Personenschäden (falls entstanden)

Nach eingehender Sachverhaltsaufnahme erfolgt zeitnahe Kontaktaufnahme, unter anderem zum gegnerischen Haftpflichtversicherer, um für Sie die Ihnen entstandenen Schadenspositionen vollumfänglich geltend zu machen. Nicht selten erfolgt parallel Akteneinsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte, falls der Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen wurde.

Die Kanzlei Lübben strebt für Sie immer die bestmögliche Schadensregulierung an, denn für die Kanzlei Lübben stehen Ihre Interessen an erster Stelle.

 

Allzeit gute Fahrt !